Teilnahmeregeln

Teilnahmeregeln

  • Ihr könnt gerne für ein weiteres Fahrzeug kurzzeitig einen Platz frei halten wenn ihr euch mit eurem Nachbarn arrangiert. Aus Rücksicht auf andere Teilnehmer wollen wir jedoch keine abgesperrten Bereiche die über einen längeren Zeitraum oder sogar über einen Tag blockiert werden! Bitte stellt euch aus Rücksicht auf andere Teilnehmer platzsparend.
  • Es gibt keine Müllentsorgung auf dem Gelände. Wie üblich bei Globetrotter Treffen nimmt man seinen Müll mit. Es gibt aber 2 Tonnen die für die Hinterlassenschaften eurer Hunde verwendet werden dürfen (ausschließlich dafür) Diese stehen an der Brücke und bei der Einfahrt zum Camp 1.
  • Das Pritz Globetrotter Treffen ist kein Markt und der gewerbliche Verkauf ist verboten. Deshalb darf auf dem Treffen keine Neu- oder Handeslsware verkauft werden. Es dürfen im Zuge des Globetrotter Flohmarkts selbst in Handarbeit hergestellte Artikel wie zB. selber gestrickte Socken etc. angeboten werden.
  • Das Pritz Globetrotter Treffen ist keine Messe oder Verkaufsveranstaltung. Firmenwerbung mit Bannern, Fahnen etc. oder das Bewerben von Produkten ist nicht gewünscht.

  • Der Pritz Globetrotter Organisationsverein e.V. dokumentiert das Treffen mit Bild- und Videoaufnahmen, das Material wird sowohl für private wie auch werbliche Zwecke wie zB. Sozialmedia Kanäle, Website, Offline- und Online Magazine etc. verwendet.

  • Aus Respekt zu den anderen Teilnehmern, gilt ab 23:00 Uhr Nachtruhe auf den Stellplätzen. An der zentralen Lagerfeuerstelle und am Essenstand spricht nichts dagegen den Abend etwas länger auszudehnen.

  • Das Pritz Globetrotter Treffen ist kein Musik- oder Partyevent weshalb wir euch bitten von lauter Musik oder Party an den Fahrzeugen abzusehen. Es spricht aber natürlich nichts dagegen den Abend gemeinsam am Lagerfeuer in aller Ruhe ausklingen zu lassen.

  • Das Treffen wird vom Pritz Globetrotter Organisationsverein e.V. durchgeführt. Wer teilnimmt ist unser persönlicher Gast. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Für die Dauer des Treffens sowie für die Tage vor-  und nachher unterliegt das genutzte Gelände unserem Hausrecht. Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit Platzverbot und/oder Hausverbot für künftige Treffen rechnen.

  • Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, z.B. wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Vandalismus, Körperverletzung, Diebstahl etc.) begeht, ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung sofort auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte bzw. das Armbändchen ihre/seine Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Jede Straftat wird zur Anzeige gebracht.

  • Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Gesundheitsschäden, ausser wenn ihm und/oder seinen Helfern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird. Insbesondere haftet der Veranstalter auch nicht für gestohlene Gegenstände und Wertsachen, genauso wenig wie für Schäden durch höhere Gewalt.

  • Motorölverlust: Wenn ihr wisst, dass euer Gefährt Öl verliert, seid bitte so nett und legt zum Schutz der Natur und der Pferde die später wieder auf den Wiesen grasen etwas unter euer Reisemobil.